Fragen der Freiwirtschaft

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Das Geld soll rollen, aber wie zwingt mann es zur Aktivierung ?

"Läßt sich der Geldumlauf durch eine dosierte Inflation sichern?"

    Von Dr. W.P. Roelofs

Unter diesem Titel hat Helmut Creutz in der Zeitschrift für Sozialökonomie (Folge 104) und in "Fragen der Freiheit" (Heft 234) einen Artikel veröffentlicht, worin er diese Methode, als Alternative für eine Umlaufgebühr, ablehnt. Ich bin mit dieser Ablehnung voll einverstanden, nicht aber mit seiner Begründung.

Richtig ist, daß der Bürger, z.B. der Mieter einer Wohnung, weit mehr bezahlen muß unter einem System von (hohem) Zins kompensiert durch dosierte Inflation, als unter einem System mit Umlaufgebühr und Zins Null. Falsch ist seine Behauptung. die "Geldbesitzer" seien die Nutznießer.

Wenn es eine Umlaufgebühr gibt, so trifft diese die Geldmenge und ist damit proportional. Das Geld, das die Geldbesitzer als Umlaufgebühr bezahlen, muß vom Staate wieder in den Umlauf gegeben werden damit keine Deflation eintritt. Der Staat kann dies tun, z.B. durch eine für alle Bürger gleich große periodische "Schenkung".

Im Falle des Zinses mit Inflation, trifft die Zinszahlung nicht nur die Geldmenge, sondern das ganze Vermögen, und ist daher ein Vielfaches von der "Umlaufgebühr". Eine Inflation bedeutet aber: Geldschöpfung, neues Geld einpumpen, und dabei erhebt sich die Frage: einpumpen bei wem? Wenn der Staat - der ja verantwortlich wäre für diese Politik - das neue Geld, das die Inflation hervorrufen und fortwähren lassen soll, den Bürger verschenkt, und zwar jedem gleich viel, so sieht die Sache schon anders aus, als es Creutz vorgibt.

Es ist hier zu bemerken, daß jeder Bürger die Möglichkeit hat, seine Liquidität, und somit auch die zu bezahlende Umlaufgebühr, weitgehend zu beschränken. Auf die Höhe der von ihm zu zahlenden Zinsen hat der einzelne Bürger kaum Einfluß, es sei denn durch Konsumverzicht.

Obgleich, also, der Unterschied zwischen Umlaufgebühr einerseits, und inflationkompensierte Zinsen andererseits nicht so dramatisch wäre, wie es Creutz wahr haben will, bin ich mit ihm der Meinung, daß letztere Methode keine akzeptabele Alternative für eine Umlaufgebühr wäre.

In seinem Artikel "Der Inflationsausgleich im Zins" in dem selben Heft der "Fragen der Freiheit" ( Nr. 234) schreibt Roland Geitmann: "Es ist eines der Verdienste von Helmut Creutz, die Bestandteile des Zinses in einem Schema auch graphisch klar zu unterscheiden" und er reproduziert dabei dieses Schema von Creutz. Leider zeigt dieses Schema, daß Creutz - und er ist gewiß nicht der einzige unter uns - die Keynes'sche Begriffe nicht klar verstanden hat. Ich würde sagen. zu der Bankmarge gehört, außer den von Creutz erwähnten Bestandteile, auch "Verzinsung des Bankkapitals".

Was den Guthabenzins, den die Bank dem Sparer bezahlt, anbelangt, unterscheidet Creutz 2 Bestandteile: einen Inflationsaufschlag, und einen Realzins, der seinerseits auch wieder aus 2 Bestandteile besteht: einem Knappheitsaufschlag (den ich nicht zu interpretieren vermag), und eine Liquiditäts(verzichts)prämie. Zwar ist das Risiko, daß die Bank ihre Verpflichtungen den Sparer gegenüber nicht erfüllen können wird, nicht Null, aber doch fast zu vernachlässigen. Eine Risikoprämie als Anteil des Guthabenzinses wäre also fast Null. Das heißt daß fast der gesamte Guthabenzins Liquiditäts(verzichts)prämie wäre. Gesell spricht zwar von einer "Hausseprämie", neben den "Urzins", aber, soweit eine Risikoprämie nicht dazu gehört, bilden diese beide zusammen die Keynes'sche Liquiditätsprämie, die im allgemeinen also wesentlich höher ist, als jene "2-4 %", die ihr Creutz zubilligt. In der Keynes'sche Zinsformel gibt es keinen Sonderanteil "Inflationsaufschlag" oder "Hausseprämie". (Siehe Keynes: Allgemeine Theorie, Kap. 17, Abschnitt ii.)

dr. W.P. Roelofs, NL - 3768 GM - 16